Kirchgemeindeversammlung
Die ordentlichen Kirchgemeindeversammlungen finden zweimal pro Kalenderjahr statt.
Der Kirchgemeinderat kann zu weiteren Versammlungen einladen.
Das Stimmrecht richtet sich nach der Regelung der reformierten Landeskirche.
Die Versammlung wählt die Präsidentin/den Präsidenten (der Versammlung und des Kirchgemeinderates in einer Person),
die übrigen Mitglieder des Kirchgemeinderats,
die Rechnungsprüfungsstelle,
die Abgeordneten der Kirchgemeinde in die Bezirkssynode Oberemmental
Zudem beschliesst die Versammlung Sachgeschäfte wie Rechnung, Kostenvoranschlag und Ausgaben, welche Fr. 20'000 übersteigen.
Weitere Befugnisse und Organisatorisches der Kirchgemeindeversammlung sind im Organisationsreglement geregelt.
Termin nächste KGV
Mittwoch, 3. Juni 2026, 19.30 Uhr, Pfrundscheune Lützelflüh
Sonntag, 22. November 2026, 10.30 Uhr (im Anschluss an den Gottesdienst von 09.30 Uhr), Kirchgemeindehaus Grünenmatt
Traktandenliste
Die Traktandenliste zur nächsten KGV wird spätestens 30 Tage vor der nächsten Versammlung hier aufgeschaltet.
Protokoll Kirchgemeindeversammlung von 16. November 2025
Allfällige Einsprachen gegen die Abfassung sind innert 30 Tage (bis 21. Dezember 2025) schriftlich und begründet beim Kirchgemeinderat (Kirchgemeinderat Lützelflüh, Sekretariat, Emmestrasse 8, 3432 Lützelflüh) einzureichen.