Kirchgemeindeversammlung

Die ordentlichen Kirchgemeindeversammlungen finden zweimal pro Kalenderjahr statt.
Der Kirchgemeinderat kann zu weiteren Versammlungen einladen.

Das Stimmrecht richtet sich nach der Regelung der reformierten Landeskirche.

Die Versammlung wählt die Präsidentin/den Präsidenten (der Versammlung und des Kirchgemeinderates in einer Person),
die übrigen Mitglieder des Kirchgemeinderats,
die Rechnungsprüfungsstelle,
die Abgeordneten der Kirchgemeinde in die Bezirkssynode Oberemmental

Zudem beschliesst die Versammlung Sachgeschäfte wie Rechnung, Kostenvoranschlag und Ausgaben, welche Fr. 20'000 übersteigen.

Weitere Befugnisse und Organisatorisches der Kirchgemeindeversammlung sind im Organisationsreglement geregelt.

Termin nächste KGV

Sonntag, 15. November 2026, 10.30 Uhr (im Anschluss an den Gottesdienst von 09.30 Uhr), Kirchgemeindehaus Grünenmatt

Traktandenliste, Jahresrechnung

Die Traktandenliste der nächsten KGV von 15. November 2026 ist noch nicht vorhanden.

Protokoll der letzten Versammlung

Protokoll Kirchgemeindeversammlung von 3. Juni 2026

Gemäss Art. 69 des Organisationsreglements der Kirchgemeinde Lützelflüh liegt das Protokoll der letzten Kirchgemeindeversammlung in der Zeit von 05.06. bis 06.07.2026 auf der Homepage der Kirchgemeinde Lützelflüh unter www.kirchgemeindeluetzelflueh.ch auf und kann Eingesehen werden. 

Allfällige Einsprachen gegen die Abfassung sind innert der Auflagefrist, bis 06.07.2026 schriftlich und begründet beim  Kirchgemeinderat (Kirchgemeinderat Lützelflüh, Sekretariat, Emmestrasse 8, 3432 Lützelflüh) einzureichen.